Bundesamt für Naturschutz

Hauptbereichsmenü


Suche in www.bfn.de

Umsetzung in Deutschland


Grundlegende Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

Wald der Insel Vilm (Foto: K. Bockmühl)

Deutschland hat, wie die meisten EU-Staaten, nach Ratifizierung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt keine neuen gesetzlichen Bestimmungen eingeführt, die den Zugang zu genetischen Ressourcen oder Fragen des Vorteilsausgleichs gesondert regeln. Insbesondere ist der Zugang zu genetischen Ressourcen in Deutschland bislang nicht vom Erfordernis der vorherigen informierten Zustimmung (prior informed consent) im Sinne von Artikel 15 Abs. 5 CBD abhängig gemacht worden. Grundsätzlich ist damit der Zugang zu genetischen Ressourcen innerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland frei und unterliegt lediglich den allgemeinen Beschränkungen des öffentlichen Rechts und ggf. des Privatrechts.

Zu den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Normen, die den Zugang verbieten, einschränken oder von einer Genehmigung abhängig machen können, gehören insbesondere diejenigen des  deutschen Naturschutzrechts (BNatSchG) und Naturschutzgesetze der Länder, des Forstrechts (Landes­waldgesetze), des  Tierschutzrechts (vgl. z.B. § 12 TierSchG) sowie des Jagd- und Fischereirechts. So bestehen etwa umfassende naturschutzrechtliche Zugriffs- und Besitzverbote in Bezug auf die besonders und die streng geschützten Tier- und Pflanzenarten i.S.v. § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG (vgl. § 44 ff. BNatSchG) sowie gebietsbezogene Handlungsverbote und -beschränkungen (insbesondere für Naturschutzgebiete und Nationalparks, vgl. § 23 ff. BNatSchG und die jeweiligen Landesvorschriften).

Zusätzliche Beschränkungen aus dem Privatrecht können sich ergeben, falls sich die Ressourcen auf Privatgelände oder in privaten Sammlungen befinden oder private Rechte an ihnen bestehen. Geistige Eigentumsrechte können etwa aufgrund des  Patentrechts sowie des  Sortenrechts und des Züchtungsrechts (z.B.  Forstvermehrungsgutgesetz,  Saatgutverkehrsgesetz) bestehen. Weitere Informationen zum Zugang zu genetischen Ressourcen in Sammlungen finden Sie unter  Zugang zu Sammlungen.

Nach oben


Patentrecht

Herkunftsnachweis

Die Forderung nach dem so genannten Herkunftsnachweis wurde im deutschen Patentgesetz aufgenommen. In Umsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen (98/44/EG) wurde das deutsche Patentgesetz geändert und die  Biomaterial-Hinterlegungsverordnung (BioMatHintV) erlassen. Unter anderem wurde im Patentgesetz folgende neue Regelung (§34a PatG) eingeführt:

"Hat eine Erfindung biologisches Material pflanzlichen oder tierischen Ursprungs zum Gegenstand oder wird dabei derartiges Material verwendet, so soll die Anmeldung Angaben zum geographischen Herkunftsort dieses Materials umfassen, soweit dieser bekannt ist. Die Prüfung der Anmeldungen und die Gültigkeit der Rechte auf Grund der erteilten Patente bleiben hiervon unberührt". Durch diese geographische Herkunftsangabe bei Patentmeldungen hat Deutschland einen entscheidenden Schritt im Hinblick auf die Umsetzung des Artikels 15 CBD gemacht.

Das  Patentgesetz befindet sich online auf der Website des Bundesministeriums für Justiz.

Nach oben


Nationale Biodiversitäts-Strategie am 7.11.2007 vom Bundeskabinett verabschiedet

Zugang zu genetischen Ressourcen und Vorteilsausgleich

Ein Ziel des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) ist der gerechte Vorteilsausgleich bei der Nutzung der genetischen Ressourcen. Gemäß Artikel 15 der CBD liegen die Verfügungsrechte über die genetischen Ressourcen bei den Nationalstaaten. Der Zugang muss mit Genehmigung der Herkunftsländer und unter vorher einvernehmlich vereinbarten Bedingungen erfolgen.

Die auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD verabschiedeten Bonner Leitlinien stellen eine Konkretisierung der Vorschriften zum Zugang zu genetischen Ressourcen und dem gerechten Vorteilsausgleich (ABS) dar und können zur Entwicklung und Erarbeitung von Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, oder politischen Maßnahmen sowie zu Verträgen und anderen Vereinbarungen beitragen.

International werden die nächsten Jahre die Verhandlungen über ein internationales ABS-Regime im Vordergrund stehen. Das Bundesumweltministerium hat nun eine nationale Biodiversitätsstrategie entwickelt, die den deutschen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten soll. Zu den konkreten Visionen und Aktionsfeldern dieser Strategie zählt auch der Themenbereich Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich (Kapitel B 4.1 und C 5).

Die einzelnen Kapitel der Strategie können hier nachgelesen werden:

 Nationale Biodiversitäts-Strategie

Nach oben


Informationsleitfaden für Nutzer genetischer Ressourcen

Gefördert mit Mitteln des BMU hat das BfN unter Mitarbeit des IUCN Environmental Law Centre im September 2007 eine Informationsbroschüre herausgegeben mit dem Ziel, einen Überblick über das Thema Access and Benefit Sharing (ABS), seine verschiedenen Regelungsaspekte und den derzeitigen Stand der internationalen Entwicklung zu geben. Die digitale Fassung kann hier abgerufen werden:  Informationsbroschüre.


Aufbau der ABS-Website

Bestandteil der nationalen Biodiversitätsstrategie ist unter anderem die Errichtung einer nationalen ABS-Website. Sie unterstützt die nationale Kontaktstelle (National Focal Point, NFP) und informiert die Nutzer sowie die Herkunftsländer genetischer Ressourcen im Sinne einer Serviceleistung umfassend über den ABS- Prozess in deutscher und englischer Sprache. Die Website ist Bestandteil des deutschen Clearing-House Mechanismus (CHM) und wird als evolvierender Prozess verstanden, so dass Anmerkungen und Ergänzungen seitens der Nutzer der Website herzlich willkommen sind.

Nach oben


Forschungsvergabekriterien

Förderkriterien für Biodiversitätsforschung in Entwicklungsländern

Innerhalb der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekte der Biodiversitätsforschung, die in Entwicklungsländern durchgeführt werden, findet ein Vorteilsausgleich zugunsten der Partnerländer unter anderem durch die Mitteilung aller Forschungsergebnisse und durch die Verbesserung von Infrastruktur im Rahmen des Kapazitätenaufbaus statt.

Die  Förderkriterien, pdf-Datei wurden im Rahmen eines ABS-Workshops des Bundesamtes für Naturschutz in Bonn durch einen Vertreter der DLR-PT Projektmanagement Organisation des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vorgestellt.

Nach oben


Nationale Kontaktstelle (National Focal Point)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
 Nicola Breier Ref. N I 4
Robert-Schuman-Platz 3
D-53175 Bonn

Tel.: 01888-305-2619
Fax: 01888-305-2694


Informationsbroschüre zu ABS

BfN-Zeitschrift Natur und Landschaft: Sonderheft zu ABS

Informationen hierzu finden Sie unter Natur und Landschaft