Deutsche ABS-Informationsplattform: Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen
Internationaler Biodiversitätsschutz: Deutschland zeichnet das Nagoya Protokoll zum Zugang und Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen
Der deutsche Botschafter bei den Vereinten Nationen, Herr Dr. Wittig, hat am 23. Juni 2011, neben 11 weiteren EU Mitgliedsstaaten und der EU, das Nagoya bei der UN in New York gezeichnet. Diese im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt ausgehandelte Übereinkunft regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung sowie die Verteilung der daraus entstehenden Vorteile. Das Protokoll muss nun von den Staaten ratifiziert werden.
Internationales ABS-Protokoll in Nagoya verabschiedet
Nach sieben Jahren intensivster Verhandlungen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf ein verbindliches internationales Abkommen zur Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs bei der Nutzung dieser Ressourcen (Access and Benefit-sharing – ABS) und verbundenem traditionellen Wissen geeinigt. Am letzten Tag der zehnten Vertragsstaatenkonferenz, die vom 18. bis 29. Oktober 2010 im japanischen Nagoya stattfand, wurde das sogenannte
Nagoya ABS-Protokoll verabschiedet.



Hintergrundinformationen

Bestimmungen zum "Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich" (Access and Benefit-sharing - ABS) sind Bestandteile des internationalen
UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD).
Dieses 1992 im Rahmen der Rio-Konferenz verabschiedete Übereinkommen über die biologische Vielfalt ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang mit der Natur umfassend zu regeln sucht. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen soll mit der Bewahrung der globalen biologischen Vielfalt vereinbar gemacht werden. Nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt wird deshalb neben deren Erhaltung ausdrücklich als Ziel genannt.
Das Übereinkommen trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass nicht nur Pflanzen und Tiere und ihre Produkte nutzbar sind, sondern auch die genetischen Informationen einzelner Tier- und Pflanzenarten (z.B. als Ausgangsmaterial für pharmazeutische Forschungen). Das Übereinkommen betrachtet erstmals die genetischen Bestandteile von Lebewesen als Rohstoffe oder Ressourcen, die auch international handelbar sind, und normiert deren Handel in seinen Grundzügen: Der gerechte Ausgleich der Vorteile (Benefit-sharing), die bei der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen, ist das dritte Ziel der Konvention.
Weitere Informationen im Detail finden Sie in der deutschen
ABS-Informationsbroschüre.





