Arbeitsgruppe "Artikel 8(j)" - Traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften
Die Vertragsstaaten der CBD sind sich der Abhängigkeit indigener bzw. lokaler Gemeinschaften von der lokalen biologischen Vielfalt bewusst und haben die Bedeutung dieser Gruppen für den Schutz der von ihnen genutzten Vielfalt im Artikel 8(j) der Konvention anerkannt. Im Artikel 8(j) wird ferner die Bedeutung, Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des traditionellen Wissens indigener bzw. lokaler Gemeinschaften hervorgehoben. Dieses Wissen gilt es zu erhalten, zu fördern und vor allem einen größeren Nutzen einschließlich des gerechten Vorteilsausgleichs aus diesem Wissen zu ziehen.
Die Arbeitsgruppe Artikel 8(j) wurde gegründet, um die Umsetzung des gleichnamigen Arbeitsprogrammes zu begleiten und zu beschleunigen. Hierzu gibt es weitere Informationen auf der nationalen CBD-Informationsplattform, dem
deutschen CHM.

